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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Fotografie

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen im folgenden AGB genannt, gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder des Angebots des Fotografen durch den Kunden.

3. Ein Widerspruch ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf dieses schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer lfd. Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

§2 Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinn des § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen die zu vergüten sind.
         
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.

Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verhandelt zugegangen.

§3 Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift etc.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Das gilt insbesondere für:

    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten.
      bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
      (Beispiel: magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.)
      soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient.
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern.
    • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt.
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei dessen Kennzeichnung gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

§4 Honorar

siehe Preisliste

§5 Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare der Erscheinungsprojekts.
Eine Verlängerung der 3 Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

§6 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von bis zu 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu entrichten.

Festgesetzte Beträge:

  • €   1,-- pro Tag und Bild für s/w- , Color-Abzüge oder Dia-Duplikate.
  • €   5,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
     
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat und zwar in Höhe von:
 
  • €       50,-- pro s/w- , Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat.
  • €     130,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat.
  • €     800,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat.
  • €   1600,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
     
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, ob ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu entrichten.

6. Durch diese Zahlungen gemäß §6 werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

§7 Geltendes Recht / Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. (Salvatorische Klausel))

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Studiositz des Fotografen und somit Mannheim.

Mannheim Januar 2007

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